Kunstfreiheit

Endlich war mal wieder Zeit für die Kunst. Die Kunstfreiheit, festgehalten im Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, genießt die höchste Freiheit und ist nur durch Gesetze zu beschränken, ist also besonders schützenswert.

In dieser Zeit werden Menschen durch Verordnungen regiert. Diese gelten nach dem Grundgesetz also nicht für die Kunst, da eine Verordnung kein Gesetz darstellt. Die Väter des Grundgesetzes wollten ausdrücklich, dass die Kunst frei ist, frei von jeglichen Zwängen.

Ist Deutschland frei von jeglichen Zwängen? Wikipedia vertritt die Meinung, Deutschland sei seit 1955 nicht mehr besetzt. Dann frage ich mich, warum ab diesem Jahr dann noch Französische, Britische und Amerikanische Truppen in Deutschland stationiert waren.

Ist der Kanzler der Bundesrepublik Deutschland seit 1955 frei von jeglichen Zwängen, waren Walter Ulbricht und Erich Honecker frei davon? Ich bin jedenfalls frei, auch wenn mir diese Freiheit scheinbar genommen wird.

Ich bin frei, die Kunst ist frei.

4 Gedanken zu „Kunstfreiheit

    1. h.Art.mut Beitragsautor

      Nein, im Gegenteil. Es ist die Zeit für eine neue Basis gekommen. dieBasis hat mich gefunden, und ich sie.

      Ich wollte eigentlich nicht mehr in die Politik. Diese Zeit fordert mich, fordert meine Energie, denn es kommen Zeiten, da habe ich nichts mehr zu verlieren. Irgendwann hat man als Mensch seine Schuldigkeit getan, wird zu Staub.

      Meine Energie stecke ich jetzt in dieBasis, für die Freiheit.
      Sorge für die Freiheit des Schwächsten, so hast Du die eigene. Komm auch Du in dieBasis

      https://mitgliedsantrag.diebasis-partei.de/index.html

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